Die Begleithundeprüfung (BH)
Die Begleithundeprüfung (BH) ist eine grundlegende Gehorsams‑ und Verhaltensprüfung, die überprüft, ob ein Hund im Alltag sowie im öffentlichen Raum sicher, kontrollierbar und sozialverträglich geführt werden kann. Sie bildet die Grundlage für viele Hundesportarten und ist Voraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden Prüfungen und Wettkämpfen.
Die Begleithundeprüfung besteht aus drei Teilen und bewertet sowohl den Grundgehorsam als auch das Verhalten des Mensch‑Hund‑Teams im Alltag und Straßenverkehr.
Aufbau der Begleithundeprüfung
1. Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis wird in schriftlicher Form abgelegt. Hierbei beantwortet der Hundeführer Fragen aus den Bereichen:
- Hund
- Hundehaltung
- Hundeführung
Der Sachkundenachweis muss nur einmal bestanden werden und ist nicht hundebezogen.
2. Unterordnung (Vorführung auf dem Hundeplatz)
In der Unterordnung zeigt das Mensch‑Hund‑Team seine Zusammenarbeit und den Ausbildungsstand des Hundes.
Der Hundeführer meldet sich mit seinem Hund beim Leistungsrichter an, begibt sich zum Ausgangspunkt und nimmt die Grundstellung ein. Der Hund sitzt links neben dem Hundeführer, wobei sich die Schulter des Hundes auf Höhe des Knies befindet.
- Der Hund trägt ein handelsübliches Halsband oder Brustgeschirr
- Die Leine wird locker durchhängend in der linken Hand gehalten
- Auf das Hörzeichen „Fuß“ folgt der Hund aufmerksam dem Hundeführer
Das vorgegebene Laufschema wird zunächst angeleint gezeigt.
Gruppenarbeit
Auf Anweisung des Leistungsrichters wird das Laufschema in Form einer Acht durch eine Gruppe von vier Personen absolviert:
- einmaliges Anhalten mit Sitz des Hundes
- Verlassen der Gruppe
- Ableinen des Hundes in Sitzposition
Sitz- und Platzübung aus der Bewegung
Aus der Grundstellung geht der Hundeführer mit seinem frei bei Fuß laufenden Hund geradeaus:
- nach ca. 12 Schritten: Hörzeichen „Sitz“, HF entfernt sich ca. 15 Schritte
- auf Richteranweisung Rückkehr zum Hund
Anschließend:
- nach ca. 12 Schritten: Hörzeichen „Platz“
- HF entfernt sich ca. 30 Schritte und bleibt stehen
- auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der HF seinen Hund heran
Der Hund soll sich freudig, in schneller Gangart und aufmerksam seinem Hundeführer nähern, dicht vorsitzen und sich auf das Hörzeichen „Fuß“ korrekt neben den Hundeführer setzen.
3. Ablage
Die Ablage erfolgt zu Beginn der Unterordnung eines anderen Teams.
- Der Hund wird aus der Grundstellung mit dem Hörzeichen „Platz“ abgelegt
- Der Hundeführer entfernt sich vom Hund
- Der Hund muss während der gesamten Unterordnung des anderen Teams ruhig liegen bleiben
Verkehrsteil (Außenteil)
Im Verkehrsteil wird überprüft, ob sich der Hund im öffentlichen Raum sicher und unauffällig verhält.
Geprüft werden unter anderem:
- Chipkontrolle (Hund zeigt sich neutral und unbeteiligt)
- Gehen an lockerer Leine „bei Fuß“ im Straßenverkehr
- Begegnungen mit:
- Autos (Motorengeräusche, Hupen)
- Radfahrern
- Joggern
- Inlineskatern
- anderen Hunden
Der Hund soll sich dabei umweltsicher, gelassen und sozialverträglich zeigen.
Zusätzlich wird das Verhalten des kurzzeitig allein gelassenen, angebundenen Hundes überprüft:
- Hund wird angebunden
- Hundeführer entfernt sich außer Sichtweite
- Ein anderes Mensch‑Hund‑Team passiert mit angemessenem Abstand
Der Hund muss ruhig bleiben und darf keine aggressiven oder unsicheren Verhaltensweisen zeigen. Auf Anweisung des Leistungsrichters wird der Hund wieder abgeholt.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Für die Teilnahme an der Begleithundeprüfung gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Hund muss identifizierbar sein (Chip oder Tätowierung)
- Mindestalter des Hundes: 15 Monate
- Mitgliedschaft in einem Verein, der einem anerkannten Verband angehört




