Begleithundeausbildung

Die Begleithundeprüfung besteht aus 3 Teilen.

  1. Teil: Der SachkundenachweisIn schriftlicher Form verschiedene Fragen zum Bereich Hund, Hundehaltung und Hundeführung beantworten.

    (Der Sachkundenachweis muß nur einmal bestanden werden)

  2. Teil:DieVorführungderBegleithundeprüfung
    Der Hundeführer geht mit und ohne Leine mit seinem Hund in einer vorgegebenen Reihenfolge, um die Zusammengehörigkeit zwischen Hund und Hundeführer zu zeigen.
  3. Teil:DerVerkehrsteil
    Der Hundeführer muss mit seinem Hund im Verkehr zeigen, dass sich beide verkehrsgerecht verhalten.

Voraussetzung zur Teilnahme

Voraussetzungen für die Begleithundeprüfung

1. DieHundemüssenidentifizierbarsein(ChipoderTätowierung) 2. Mindestalter15Monate
3. MitgliedschaftineinemVereinderzumVerbandgehört.

Das zu prüfende Team geht auf den Platz, der Hundeführer meldet sich mit Hund beim Leistungsrichter an, geht an den Ausgangspunkt und begeben sich in die Grundstellung um ihr Prüfungsschema zu laufen. Dabei geht der Hund links neben dem Hundeführer mit der Schulter in Höhe des Knies vom HF. Die Leine wird locker durchhängend in der linken Hand gehalten, der Hund trägt ein handelsübliches Halsband oder ein Brustgeschirr.

Der Hund folgt dem HF auf das Hörzeichen „Fuß“ und sie arbeiten ihr erlerntes Laufschema ab.

Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der HF mit seinem Hund in Form einer 8 durch eine Gruppe von vier Personen, dort hat er einmal zu halten (Hund „sitzt“), aus der Gruppe herausgehen , der Hund wir in der „Sitzposition“ abgeleint um in der Freifolge erst das Gruppenschema (8) und dann das Laufschema zu wiederholen.

Es folgt die Sitz und Platzübung in der Freifolge

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß laufenden Hunde geradeaus. Nach ca. 12 Schritten nimmt der HF eine Grundstellung ein, gibt das Hörzeichen „Sitz“ und entfernt sich weitere 15 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um. Aus Anweisung des Leistungsrichters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß“ geradeaus. Nach ca. 12 Schritten nimmt der HF eine Grundstellung ein, gibt das Hörzeichen „Platz“ und entfernt sich weitere 30 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem Hundeführer zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß“ hat sich der Hund neben seinem Hundeführer zu setzen.

Die Ablage

Das Ablegen des Hundes erfolgt zu Beginn der Unterordnung eines anderen Teams. Der HF leint seinen Hund an einem ihm angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab, verstaut oder hängt seine Leine um und legt ihn mit Hörzeichen „Platz“ ab. Der HF entfernt sich ca. 30 Schritte vom Hund und stellt sich mit dem Rücken zum Hund auf. Während das andere Team die Unterordnung läuft muss der Hund ruhig liegen bleiben.

Der Hundeführer meldet sich mit Hund beim Leistungsrichter ab.

Prüfung im Außenteil (Straßenverkehr).

Der Leistungsrichter prüft bei dem Außenteil die Chipnummer wobei sich der Hund unbeteiligt zeigen sollte. Der HF geht mit seinem angeleinten Hund „bei Fuß“ einen angewiesenen Weg entlang. Vorbeifahrenden, klingelnden Radfahrern, Joggern, Inlineskatern, Verkehrsgeräuschen wie hupende Auto , angelassene Motoren usw. hat sich der Hund gegenüber unbeeindruckt zu zeigen. Auch bei Begegnung mit anderen Hunden hat er sich neutral zu verhalten. Das Verhalten des kurzfristig angeleinten und alleingelassenen Hundes wird überprüft indem der Hund mit der Führleine z.B. an einem Zaun befestigt wird und der HF sich außer Sichtweite begibt. Ein Passant (anderes Team) mit Hund geht in seitlicher Entfernung mit angemessenem Abstand am Prüfungshund vorbei. Der allein gelassene Hund hat sich ruhig zu verhalten und das vorbeigehende Team ohne Angriffshandlung passieren zulassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.